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Apple gibt neu 2 Jahre Garantie auf alle Geräte //Update

Wie wir bereits am 13. Dezember berichtet hat ändert sich heute 1. Januar 2013 die Gesetzgebung bezüglich der Garantie von Neugeräten. Neu gilt folgendes, PCtipp schreibt:

Auf den 1. Januar 2013 tritt die Revision des Obligationenrechts (OR) in Kraft, die eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren vorschreibt. Das heisst: Grundsätzlich muss ab diesem Jahr auf alle Produkte, die neu gekauft werden, eine zweijährige Garantie gewährt werden. Dies gilt auch für alle Produkte aus der Computer- und Unterhaltungselektronik. Lediglich Software ist davon ausgenommen, da es sich bei Software-Lizenzen nicht um Kaufverträge im eigentlichen Sinne handelt. Ansonsten aber sind zwei Jahre Garantie neu Pflicht – sei es für das neue Tablet oder Smartphone, den neuen Fernseher oder Computer.

Das Gesetz beschreibt des mit den folgenden Worten:

Wer mangelhafte Ware kauft, kann sich künftig innert zwei Jahren beim Verkäufer beschweren, also ein Jahr mehr als heutzutage. Diese Gewährleistungsfrist gilt sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Unternehmer. Der Verkäufer hat bei neuen Waren zudem keine Möglichkeit mehr, die Frist im Vertrag zu verkürzen. Bei Occasionwaren kann die Frist allerdings verkürzt werden, sie muss aber mindestens ein Jahr betragen. Die neue Regelung entbindet den Käufer jedoch nicht von seiner Pflicht, die Kaufsache direkt nach dem Kauf auf Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer zu melden.

Apple hat die Infoseite über Garantie und Gewährleistung angepasst und sagt neu folgendes:

Apple spricht von “Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind”. Etwas genauer:

Nach Schweizer Konsumentenrecht trägt der Konsument die Beweislast dafür, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, ausser (i) er hat das Produkt nicht angenommen oder (ii) er hat das Produkt aufgrund des geltend gemachten Mangels unter Vorbehalt angenommen, in welchen Fällen die Beweislast dafür, dass das Produkt bei der Übergabe mangelfrei war, auf den Verkäufer übergeht. Bei der Übergabe erkennbare Mängel müssen dem Verkäufer unmittelbar nach der Übergabe und versteckte Mängel (bei der Übergabe nicht erkennbare Mängel) müssen dem Verkäufer unmittelbar nach der Entdeckung angezeigt werden.

Eigentlich ändert sich für Apple Geräte nichts. Daher, meldet einen defekt oder Schaden am Gerät unverzüglich im Laden oder nehmt das Gerät unter Vorbehalt an. iPhoneBlog Leser Hannes sagt es richtig:

… 2 Jahre ja, aber nur bei Mängel, die schon beim Kauf aufgetreten sind. Und: “Während dem Anspruchszeitraum (siehe oben) können Konsumenten unter anderem kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz verlangen, wenn das Produkt nicht vertragsgemäss ist.”
Ob sich da ein 2-jähriger Applecare-Plan trotzdem lohnt?

Update
Sehr wichtig ist auch der Unterschied von Gewährleistung und Garantie. Wobei wir alle in der Regel von Garantie sprechen gibt es diesen entscheidenden unterschied. Der Technikblog hat dies gut auf den Punkt gebracht:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Apple unterscheidet also auch genau zwischen Garantie und Gewährleistung,… Also gilt die folgende von Apple stammende Tabelle, für die Garantie und Gewährleistungsfristen von Apple. Kurz gesagt, das Schweizer Konsumentenrecht wird mit 2 Jahren Gewährleistungsfrist eingehalten, die Garantie bleibt aber wie bis anhin bei einem Jahr.

1 Kommentar

  • Markus
    Posted 28. Mai 2013 at 9:53

    Blödsinn… Garantie und Gewährleistung sind niemals dasselbe… Und auch das Umgangssprachlich beides als Garantie benannt wird ist definitiv falsch. Die Leute wissen es einfach nicht besser… Und dann gebt Ihr euren Stuss auch noch dazu!
    Apple gibt keine 2 Jahre Garantie. Sondern das Gesetz schreibt, wie auch in Deutschland eine 2 jährige Gewährleistungs des HÄNDLERS! vor…
    Am Ende des Beitrages ist es zwar richtig, aber die Überschrift und der Rest sind so falsch, als wenn ich sagen würde, dass die Erde eine Scheibe ist…

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