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Apple: Verantwortung der Zulieferer – Bericht 2018 veröffentlicht

Apple informiert transparent und öffentlich über die Zulieferer und der Arbeitsbedingungen bei deren Firmen. Alljährlich veröffentlicht Cuptertino dazu einen Bericht. Als PDF hier und auf apple.com/supplier-responsibility einsehbar.

Kontrollen

Apple hat im vergangenen Jahr 756 Kontrollen in 30 Ländern durchgeführt. Dabei werden die Firmen streng nach Kategorien eingestuft. Anhand von erreichten Punkten erreicht eine Firma die Stufe “low”, “medium” oder “high”. Die Anzahl Firmen mit der Bewertung “low” ist im vergangenen Jahr um fast dreiviertel auf ein Prozent gesunken.

Im Jahr 2017 wurden Bewertungen in 756 Produktions-, Contact Center- und Einzelhandelsstandorten durchgeführt. Weitere 256 Bewertungen erfolgten auf Hütten- und Minenstandorten.

Wie die Karte zeigt wurde(n) in der Schweiz auch “Hütten- und Minenstandorte” kontrolliert. Welches Unternehmen betroffen ist, ist nicht ersichtlich.

Kinderarbeit

Das 59-seitige PDF informiert umfangreich über die Zulieferer. Ein interessanter Punkt ist auf Seite 51 zu entnehmen.

Minderjährige Arbeitskräfte haben in Unternehmen nichts zu suchen. Eine Anschauung die leider noch nicht weltweit umgesetzt wird. Es werde genau nachgeschaut und hinterfragt – um möglichst minderjährige Arbeitskräfte zu verhindern.

Die Assessoren prüfen, welche Schritte der Lieferant unternimmt, um das Alter des Stellenbewerbers zu ermitteln, wenn er während des Interviewprozesses proaktiv nach minderjährigen Bewerbern sucht und wie er das Alter während des Einarbeitungsprozesses überprüft. Die Auditoren überprüfen auch die Personalakten der Mitarbeiter und führen persönliche Gespräche mit Arbeitnehmern, die minderjährig erscheinen.

Apples Kontrolleure haben zwei Fälle von minderjährigen Angestellten aufgedeckt. Diese Unternehmen müssen den Minderjährigen nun den Schulunterricht ermöglichen und bis zum erreichen des gesetzlichen Mindestalters den Lohn bezahlen.

Sobald der Schüler das gesetzliche Mindestalter erreicht hat, muss der Lieferant ihnen auch eine Wiederbeschäftigung anbieten.

Im Jahr 2017 haben wir zwei Fälle von minderjähriger Arbeit aufgedeckt. Die beiden minderjährigen Mitarbeiter waren 14 und 15 Jahre alt. In beiden Fällen nutzten Personen eine falsche Identifikation, um eine Beschäftigung zu finden. Sobald sie identifiziert waren, wurden beide sofort nach Hause transportiert und in ihre Schulwahl aufgenommen, während sie weiterhin Löhne vom Lieferanten erhielten. Wenn sie das gesetzliche Mindestalter erreichen, wird ihnen eine Stelle in der von ihnen verlassenen Zuliefereinrichtung angeboten, falls sie zurückkehren möchten.

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