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Deutschland: EU-Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass ab 1. Januar 2020 die NFC-Schnittstelle am iPhone geöffnet wird

Der Bundestag hat beschlossen, dass eine Änderung der EU-Geldwäscherichtlinie Anfang 2020 umgesetzt werden soll. Diese beinhaltet auch, dass Apple die für Apple Pay genutzte NFC Schnittstelle für andere Zahlungsdienstleistern öffnen soll.

Im Abstimmungsergebnis wird Apple direkt erwähnt: „Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.“.

Apple soll gegen eine Gebühr die NFC Schnittstelle Dritten öffnen. Im genauen: „der Zugriff auf die NFC-Schnittstelle ermöglichen, die erforderlichen Software Development Kits zur Verfügung stellen und die Möglichkeit der Kartenemulation soll gegeben sein“.

Es ist nicht klar wie Apple reagieren wird. Als Reaktion darauf könnte Apple die Bezahlfunktion Apple Pay in Deutschland vom Markt nehmen. Eine weitere Möglichkeit ist es die geforderte Umsetzung herauszuzögern.

Apple hat dazu in Deutschland eine Stellungnahme abgegeben:

„Wir haben Apple Pay als das weltweit sicherste Zahlungssystem entwickelt. Wir glauben fest an Wettbewerb und wir wissen, dass unsere Kunden viele Optionen zur Kreditkartenzahlung und andere Zahlungsmethoden haben. Deshalb haben wir mit Tausenden Banken auf der Welt intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten.

Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Wir befürchten, dass der Gesetzentwurf die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte. Gerne arbeiten wir mit der Bundesregierung daran, die technischen Hintergründe von Apple Pay verständlich zu machen und wir werden auch weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden in der EU zusammenarbeiten.“

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