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SwissCovid-App: so kann man den Start so richtig vermasseln

Alles fing eigentlich recht gut an. Die Schweiz war von Anfang an dabei eine Corona-Tracing-App zu entwickeln, welche auf die Apple/Google-API setzt. Der Code der SwissCovid-App ist OpenSource, basiert auf der dezentralen Lösung DP-3T und liegt zur Ansicht auf GitHub. Soweit so richtig zur App.

Schwierig wird’s, wenn der Bundesrat seine Meinung dazu gibt.

Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session in Bern beschlossen, dass zuerst ein Gesetz zu einer neuen Corona-Warn-App verabschiedet werden muss, bevor man die App aufs Smartphone laden kann.“

SRF

Vor einem Monat habe ich darüber berichtet, dass Parlamentarier erst eine Gesetzesänderung verabschieden werden. Dies geschieht in der Sommersession, welche in diesen Tagen stattfindet. Einen offiziellen Start der App könnte sich so bis in den Juli hinziehen. iPhoneBlog-News vom 6. Mai 2020.

Bundes-Beta

Mitte Mai hat der Bundesrat eine befristete Verordnung verabschiedet, welche den Pilotversuch zulässt. iPhoneBlog-News vom 14. Mai 2020. Es war vorgesehen, dass die App von Mitarbeitenden der Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen getestet wird. Die befristete Verordnung endet am 30. Juni, solange soll der Pilotversuch maximal dauern.

Am 26. Mai 2020 war es so weit. Die iPhone-App wurde über TestFlight den Kandidaten verteilt. Wenige Tage zuvor stand die App “SwissCovid” gar im PlayStore bereit und konnte von Android-Nutzern installiert werden. Auch der Link, welche eigentlich nur für oben erwähnte Testpersonen zugänglich sein sollte, war schnell öffentlich über Twitter zu finden. iPhoneBlog-News vom 26. Mai 2020.

“SwissCovid” wurde über 34’000 Mal aus dem PlayStore geladen. Der Zugang zur TestFlight-iOS-Version war innerhalb wenigen Stunden vergeben, denn dieser ist explizit auf maximal 10’000 Nutzer beschränkt. Eine Richtlinie von Apple.

Somit war die App, welche eigentlich nur für ausgewählte Testpersonen zugänglich sein sollte, öffentlich.

Ganz öffentlich wurde sie, am 2. Juni 2020. Denn an diesem Tag tauchte “SwissCovid Preview” im iOS App Store auf und konnte von jedem der iOS 13.5 installiert hat heruntergeladen und getestet werden.

Installieren, Jein!

In der App-Beschreibung weisst das Bundesamt für Gesundheit darauf hin, dass die App nur von Personen genutzt werden darf, welche für den Pilotversuch eingeladen wurden.

Die Nutzung dieser App ist zur Zeit nur für die folgenden Gruppen, die vom BAG zum Pilot eingeladen wurden, vorgesehen und gestattet: Angehörige der Schweizer Armee im Ausbildungs-, Assistenz- und Aktivdienst, Mitarbeitende von Hochschulen, Mitarbeitende von Spitälern und Kliniken, Mitarbeitende von kantonalen Verwaltungen und der Bundesverwaltung, Mitglieder von Vereinigungen, die Beiträge an die Qualitätsverbesserung des Systems leisten wollen.

Die Pilotphase wird mit produktiven Systemen durchgeführt und beinhaltet echte Daten. Kantonsärzte dürfen im Falle eines positiven COVID-19-Tests den nicht zugelassenen Nutzern keinen CovidCode für die Benachrichtigung aus der App generieren. Angriffe («Penetration Tests») auf das System ausserhalb des abgegrenzten Public Security Tests sind Angriffe auf das produktive System und somit illegal.

Nur zum Test eingeladene Personen dürfen, bei einer Infektion mit COVID-19 vom Kantonsarzt einen Covid-Code erhalten, welcher dann in der App eingegeben werden kann. “SwissCovid Preview” ist eine voll funktionsfähige App. Du kannst also eine Corona-Warnung erhalten, welche auch zu beachten ist, jedoch kannst du keine melden.

Mit der Nutzung der App verstösst du gegen die gesetzlichen Bestimmungen, welche in der Verordnung vom 13. Mai festgehalten sind.

Unzureichende Kommunikation

Als die App im PlayStore aufgetaucht ist, bekam ich bereits ein ungutes Gefühl. Eine App, welche nur von ausgewählten Personen genutzt werden darf, wird in einen öffentlich zugänglichen Store gestellt? Und dies egal, ob sie versteckt ist oder mit der Suchfunktion leicht zu finden ist. Die Installation ist möglich – und das für jeden.

Nun, seit gestern ist die App sogar im iOS App Store aufzufinden und somit die Kommunikation des Bundesrates ungenügend. Nur eine Warnung in der App-Beschreibung reicht nicht aus. Ist eine App im App Store, kann und darf diese – meiner Meinung nach – installiert werden.

Es gibt andere Mittel und Wege, wie eine App auf iOS und Android zu Testzwecken installiert werden kann. Darf eine App nicht installiert werden, gehört sie nicht in einen öffentlichen Store!

1 Kommentar

  • Leionhard
    Posted 3. Juni 2020 at 13:26

    Bei den Emojis fehlt der Facepalm…

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