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Apple öffnet NFC-Funktion: gute Aussichten für TWINT

Die im iPhone eingebaute NFC-Schnittstelle öffnet einige Türen für spannende und nützliche Funktionen. Per NFC können Kurzbefehle gestartet werden. Mit CarKey lassen sich Autos öffnen und schliessen und mit Apple Pay können Zahlungen an Zahlungsterminals getätigt werden.

Letzteres, also die Zahlung mit einer in Apple Wallet hinterlegten Kreditkarte an Zahlungsterminals, ist durch Apple so eingerichtet, dass nur Apple alleine Zugriff auf die NFC-Schnittstelle hat. Folglich ist es für Bankdienstleister nicht möglich, eine App mit Zugriff auf Apple Pay anzubieten. In der Schweiz kennen wir den bekannten Dienst TWINT.

Im Juni 2016 hatte der Schweizer Konsumentenschutz (SKS) Klage bei der Wettbewerbsommision (Weko) gegen Apple eingereicht. Grund: Apple sperrt die Bezahlschnittstelle NFC für Apps, die nicht Apple Pay sind. Die Weko wollte damals abwarten.

Apple Pay startete im Juli 2016 in der Schweiz.

Im Juni 2020 startete die Europäische Kommission eine Untersuchung gegen Apple, um zu aufzuklären, ob das Verhalten rund um Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstösst.

Am 2. Mai 2022 wurde es konkret. In einer Mitteilung richtetet sich die Europäische Kommission mit einer Beschwerde an Apple. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Apple eine marktbeherrschende Stellung mit dem aktuellen Verhalten von Apple Pay besitzt.

Apple reagiert und gibt NFC-Funktionen frei

Mit einzelnen Punkten hat Apple auf die Beschwerde der Europäischen Kommission reagiert. Darin erklären sie sich bereit, die NFC-Funktion für Bezahl-Apps freizugeben. Dies ohne, dass auf Apple Wallet zugegriffen werden muss. Zahlungs-Apps sollen auch als Standard-App für Zahlungen festgelegt werden können. Als Zugang und Authentifizierung steht Face ID / Touch ID bereit. Das klingt alles danach, dass der Weg für TWINT und andere Bezahl-Apps geebnet wurde!

Vor wenigen Tagen hat die Europäische Kommission die Angebote von Apple bekannt gegeben:

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Apple die folgenden Verpflichtungen angeboten:

  • Drittanbietern von mobilen Geldbörsen und mobilen Zahlungsdiensten über verschiedene Programmierschnittstellen („APIs“) kostenlos Zugang zu und Interoperabilität mit der NFC-Funktion auf iOS-Geräten zu ermöglichen, ohne dass Apple Pay oder Apple Wallet verwendet werden müsste. Apple würde die erforderlichen APIs einrichten, um über das Verfahren der „Host Card Emulation“ (HCE) einen gleichwertigen Zugang zu den NFC-Komponenten zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine Technologie für die sichere Speicherung von Zahlungsdaten und den Abschluss von Transaktionen über NFC, die ohne geräteinterne Sicherheitselemente auskommt;
  • die Verpflichtungen auf alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassenen Drittentwickler von Apps für mobile Geldbörsen und alle iOS-Nutzer mit einer im EWR registrierten Apple-ID anzuwenden. Apple wird die Nutzung solcher Apps für Zahlungen in Ladengeschäften ausserhalb des EWR nicht verhindern;
  • zusätzliche Funktionen bereitzustellen, so etwa die Möglichkeit, bevorzugte Zahlungs-Apps als Standard festzulegen, Zugang zu Authentifizierungsfunktionen wie FaceID und ein Unterdrückungsmechanismus;
  • faire, objektive, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien für die Gewährung des NFC-Zugangs für Drittentwickler von Apps für mobile Geldbörsen anzuwenden, die dafür eine ADP-Lizenzvereinbarung abschliessen müssen;
  • einen Streitbeilegungsmechanismus einzurichten, der gewährleistet, dass etwaige Entscheidungen von Apple zur Verweigerung des NFC-Zugangs von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

1 Kommentar

  • Kjoering
    Posted 2. Februar 2024 at 19:56

    Leider gehört die Schweiz weder zum EWR noch zur EU. Somit bleiben wir aussen vor. Schade leider, aber der Schweizer Konsumentenschutz hat ja schon vor einigen Jahren Beschwerde eingereicht. Vielleicht nimmt die bei Apple jetzt langsam einer ernst.

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