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Apples Anti-Tracking-Bemühungen in Deutschland auf dem Prüfstand

Mit iOS 14.5 wurde das «App Tracking Transparency Framework» eingeführt. App-Entwickler sind verpflichtet, die Nutzer um Erlaubnis zu fragen, wenn übergreifende Aktivitäten und Informationen getrackt werden. Ein Schalter dazu wurde in den Einstellungen → Datenschutz → Tracking integriert. Dieser erlaubt auch das Ablehnen aller Anfragen.

Apple verdient am Verkauf von Geräten und nicht mit dem Sammeln und Verkaufen von Daten Geld. Die Bemühungen rund um den Datenschutz und die Privatsphäre sind sicherlich lobenswert. Dennoch besteht für das deutsche Bundeskartellamt (Pressemitteilung) Grund zur Annahme, dass Apple das Tracking für Dritt-Apps unterbinden lässt, jedoch Apple selber für seine eigenen Apps keine Wahl bietet.

«Wir begrüssen Geschäftsmodelle, die sorgsam mit Daten umgehen und den Nutzern die Wahl lassen, wie ihre Daten verwendet werden. Ein Unternehmen wie Apple, das in der Lage ist, einseitig Regeln für sein Ökosystem, insbesondere für seinen App-Store, festzulegen, sollte wettbewerbsfördernde Regeln aufstellen. Wir haben Grund, daran zu zweifeln, dass dies der Fall ist, wenn wir sehen, dass Apples Regeln für Dritte gelten, aber nicht für Apple selbst. Dies würde es Apple ermöglichen, seine eigenen Angebote zu bevorzugen oder andere Unternehmen zu behindern. …»

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Es wird vermutet, dass Apple selbst sich nicht an die Regel hält und das Verhalten der Nutzer trackt, ohne den Nutzern um Erlaubnis zu bitten. Zudem wird überprüft, ob Apple so eigene Dienste bevorzugt. Das Bundeskartellamt untersucht nun die iPhone- und iPad-Anti-Tracking-Regel. Es ist gut möglich, dass aufgrund der Untersuchung neue Möglichkeiten, um das Tracking zu unterbinden, eingeführt werden.

Erst kürzlich hat Apple einen neuen Werbespot veröffentlicht, der genau die Anti-Tracking-Funktion des iPhones hervorhebt.

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